Fünfte Verordnung für Aus- und Weiterbildungsdienstleistungen nach SGB II oder SGB III |
Veröffentlicht von Administrator (admin) am 29.03.2019 |
Das Bundeskabinett hat in seiner Sitzung am 27.03.2019 die Fünfte Verordnung über zwingende Arbeitsbedingungen für Aus- und Weiterbildungsdienstleistungen nach dem Zweiten oder Dritten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II oder SGB III) zur Kenntnis genommen.
Mehr dazu hier im internen Bereich.
Zuletzt geändert am: 29.03.2019 um 14:49
Zurück zur ÜbersichtOrt: FBAB GmbH Brand-Erbisdorf, Berthelsdorfer Straße 6, 09618 Brand-Erbisdorf
Themen:
1. Das vhs-Lernportal im DaZ-Unterricht
Die neu entwickelten DaZ-Lernangebote orientieren sich am Rahmencurriculum für Integrationskurse und lassen sich ideal als Blended-Learning-Instrument im Unterricht einsetzen. Alle Deutschkurse werden auch mobil verfügbar sein und bieten eine große Anzahl an Übungen, Szenarien und Filmen, die auf vielfältige Art in den Unterricht integriert werden können. Lernende und Kursleitende nutzen das Angebot kostenlos auf dem Smartphone, Tablet und PC.
2. Erfahrungsaustausch